Hersteller Mädchen mit Teddy auf Wippe

Hersteller und Haftung

WER IST HERSTELLER

„Hersteller“ bedeutet lt. Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131) jede natürliche oder juristische Person, die ein Spielzeug herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Spielzeug unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt.

Haftung als Hersteller

Hersteller Mädchen und Baby kontrollieren Plüschtiere

Der „Hersteller“ übernimmt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. An dieser Stelle möchten wir Sie auf die Verantwortung einer Produkthaftung aufmerksam machen.

Nehmen wir die folgende Situation an: Ein Kleinkind nuckelt an dem Plüschmaterial seines Lieblingskuscheltierchens, bis sich ein Klumpen Flusen gebildet hat. Daran verschluckt sich das Kind und erleidet Schäden durch Atemnot.

Die besorgte Mutter wird den „Hersteller“ auf dem Einnähetikett des Kuscheltierchens für den Schaden haftbar halten. Schnell kann die Schadenssumme eine 6-stellige Ziffer betragen.

Steht der Name Ihrer Firma auf dem Etikett, werden Sie (und nur Sie) für den Schaden zur Rechenschaft gezogen. Auch wenn das Produkt vorab CE-geprüft wurde, allen Normen entspricht und Ihrer Firma alle Dokumente der Konformitätserklärung vorliegen, müssen Sie sich gegen diese Anklage behaupten und stehen in der Nachweispflicht. Sollte das Urteil negativ gegen Sie ausfallen, müssen Sie für den Schaden aufkommen.

Verschuldensunabhängige Haftung bedeutet, dass der Hersteller auch dann haftet, wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Der Hersteller haftet sogar bei nicht vermeidbaren Fehlern (sog. „Ausreißer“).

Zu diesem Zweck haben wir eine Produkthaftpflichtversicherung, speziell für die Produktion von Spielzeug/Plüschtieren mit Produktionsstandort in Fernost, abgeschlossen. Diese Versicherung können wir allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn das Produkt mit unserer vollständigen Firmenadresse gekennzeichnet ist.

Sollten Sie nach Kenntnisnahme der genannten Hintergrundbedingungen dennoch die Kennzeichnung mit Ihrer Firma als Herstellerhinweis auf dem Etikett wünschen, sind wir als Einführer verpflichtet die Produkthaftung auf Ihr Unternehmen als Bevollmächtigter zu übertragen.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.